Farbverbindlichkeit

Die durch visuelle Beurteilung festgestellte farbliche Übereinstimmung [=> Farbtreue ] einer Aufsichts- oder Durchsichtsvorlage mit dem gewünschten Ergebnis (=> Druck oder => Print ). Dabei ist die Verwendung der Normlichtart D50 verbindlich vorgeschrieben [=> Normlicht ; => D50 ].

Siehe auch: => Proof .

Die Feststellung der Farbverbindlichkeit hat vertragsrechtliche Bedeutung.